1. Standards
Unsere Lieferanten müssen von der Herstellung bis zur Auslieferung hohe Standards erfüllen. Diese anspruchsvollen Qualitätsvorgaben gelten entlang der gesamten Lieferkette. Wobei die Beachtung von Tierschutz, Umweltaspekten und Menschenrechten mit eingeschlossen ist. Weltweit anerkannte Richtlinien und Prüfsysteme helfen dabei.
Auftragnehmer garantieren, dass auch eingesetzte Unterlieferanten die spezifischen Anforderungen dieses Code of Conduct in ungebrochener Ketten gleichermassen erfüllen.
2. Qualität
Wir gehen grundsätzlich verantwortlich mit Produkten um. Die Richtlinien unseres Agierens bilden die ISO-Anforderungen ISO 9001, GMP+ B3 und HACCP.
3. Integrität
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, grundlegende Menschenrechte sowie die jeweils geltenden nationalen Gesetze einzuhalten. Wir bestehen auf Aufrichtigkeit und Fairness bei allen geschäftlichen Aktivitäten.
4. Bestechung und Korruption
Wir vertreten in Bezug auf Bestechung und Korruption eine klare Linie: Mitarbeiter der KH Boddin GmbH bieten weder Bestechungsgelder oder Schmiergelder an, noch nehmen sie solche entgegen.
Wir halten uns an alle nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen die unangemessene Bezahlungen an Beamte betreffen.
5. Sozialstandards
KH Boddin GmbH duldet bei keinem seiner Lieferanten jegliche Form von Ausbeutung wie z. B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit. Bei KH Boddin GmbH legen wir gerade auf diese Standards besonderen Wert. Daher lehnen wir sowohl die Zusammenarbeit mit Lieferanten als auch die Belieferung von Kunden ab, die diesen Standards nicht entsprechen.
6. Gesetze
Anwendbare nationale Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards, ILO-Übereinkommen, UN-Konventionen sowie alle weiteren relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind unter Vorzug der strengsten Vorschrift einzuhalten.
7. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
In Fällen oder Ländern, in denen das Recht der Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf kollektive Verhandlungen gesetzlich beschränkt sind, müssen alternative Möglichkeiten zur unabhängigen und freien Organisation und Verhandlung geschaffen werden.
8. Diskriminierungsverbot
Jegliche Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Kaste, sozialer Herkunft, Behinderung, ethischer und nationaler Abstammung, Staatsangehörigkeit, der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation einschließlich Gewerkschaften, politischer Überzeugung, sexueller Neigung oder anderer persönlicher Merkmale wird nicht toleriert werden.
9. Gehälter
Gehälter, die für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundendifferenz gezahlt werden, haben den gesetzlichen Mindestlöhnen und/oder dem jeweils gültigen Industriestandard zu entsprechen oder zu übersteigen. Nicht zulässig sind ungesetzliche oder nicht genehmigte Gehaltsabzüge. Sollte der gesetzliche Mindestlohn nicht die Lebenshaltungskosten decken bzw. kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen möglich sein, sind Unternehmen angehalten, ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zur Erfüllung dieser Bedürfnisse bereitzustellen.
10. Arbeitszeit
Überstunden werden nur auf freiwilliger Basis geleistet. Eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden. Nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen haben die Mitarbeiter das Recht auf mindestens einen freien Tag.
11. Gesundheit und Sicherheit
Am Arbeitsplatz haben klare Vorschriften und Verfahren aufgestellt zu sein, diese sind ohne Ausnahme zu befolgen. Menschenrechtsverletzende Arbeitsweisen und -bedingungen sind nicht erlaubt.
12. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist verboten. Kinderarbeit wird in den ILO-Übereinkommen, den Konventionen der Vereinten Nationen und den nationalen Gesetzen definiert. Von den genannten Standards ist der jeweils strengste zu befolgen. Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist untersagt.
13. Zwangsarbeit
Alle Formen der Zwangsarbeit unterliegen bei uns der Null-Toleranz-Grenze.
14. Umwelt und Sicherheit
Die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Umgang mit Chemikalien, Abfällen und Gefahrenstoffen, Emissionen und Abwasser sowie deren Entsorgung müssen erfüllt oder – besser – überstiegen werden. Wo immer möglich und sinnvoll, fördern wir die Erzeugung umweltfreundlicher Produkte und/oder Produktionsprozesse.
15. Verpackung
Da sich bereits bei der Verpackungsgestaltung späterer Abfall vermeiden lässt, fordert die KH Boddin GmbH ihre Lieferpartner auf, Verpackungsvolumina auf ein Minimum zu beschränken. Außerdem setzt sich das Unternehmen dafür ein, verstärkt recycelbare Materialien zu verwenden.
16. Kooperationen mit Lieferanten
Die KH Boddin GmbH unterstützt ihre Lieferanten ggf. im Rahmen von Kooperationen dabei, international anerkannte Standards zu erfüllen.