1. Standards
Unsere Liefe­ranten müssen von der Herstellung bis zur Auslie­ferung hohe Standards erfüllen. Diese anspruchs­vollen Quali­täts­vor­gaben gelten entlang der gesamten Liefer­kette. Wobei die Beachtung von Tierschutz, Umwelt­aspekten und Menschen­rechten mit einge­schlossen ist. Weltweit anerkannte Richt­linien und Prüfsysteme helfen dabei.
Auftrag­nehmer garan­tieren, dass auch einge­setzte Unter­lie­fe­ranten die spezi­fi­schen Anfor­de­rungen dieses Code of Conduct in ungebro­chener Ketten gleicher­massen erfüllen.

2. Qualität
Wir gehen grund­sätzlich verant­wortlich mit Produkten um. Die Richt­linien unseres Agierens bilden die ISO-Anfor­de­rungen ISO 9001, GMP+ B3 und HACCP.

3. Integrität
Unsere Liefe­ranten sind verpflichtet, grund­le­gende Menschen­rechte sowie die jeweils geltenden natio­nalen Gesetze einzu­halten. Wir bestehen auf Aufrich­tigkeit und Fairness bei allen geschäft­lichen Aktivitäten.

4. Bestechung und Korruption
Wir vertreten in Bezug auf Bestechung und Korruption eine klare Linie: Mitar­beiter der KH Boddin GmbH bieten weder Bestechungs­gelder oder Schmier­gelder an, noch nehmen sie solche entgegen.
Wir halten uns an alle natio­nalen und inter­na­tio­nalen Gesetze und Verord­nungen die unange­messene Bezah­lungen an Beamte betreffen.

5. Sozial­stan­dards
KH Boddin GmbH duldet bei keinem seiner Liefe­ranten jegliche Form von Ausbeutung wie z. B. Zwangs­arbeit oder Kinder­arbeit. Bei KH Boddin GmbH legen wir gerade auf diese Standards beson­deren Wert. Daher lehnen wir sowohl die Zusam­men­arbeit mit Liefe­ranten als auch die Belie­ferung von Kunden ab, die diesen Standards nicht entsprechen.

6. Gesetze
Anwendbare nationale Gesetze und Vorschriften, indus­trielle Mindest­stan­dards, ILO-Überein­kommen, UN-Konven­tionen sowie alle weiteren relevanten gesetz­lichen Bestim­mungen sind unter Vorzug der strengsten Vorschrift einzuhalten.

7. Verei­ni­gungs­freiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
In Fällen oder Ländern, in denen das Recht der Verei­ni­gungs­freiheit sowie das Recht auf kollektive Verhand­lungen gesetzlich beschränkt sind, müssen alter­native Möglich­keiten zur unabhän­gigen und freien Organi­sation und Verhandlung geschaffen werden.

8. Diskri­mi­nie­rungs­verbot
Jegliche Form der Diskri­mi­nierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Kaste, sozialer Herkunft, Behin­derung, ethischer und natio­naler Abstammung, Staats­an­ge­hö­rigkeit, der Mitglied­schaft in einer Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sation einschließlich Gewerk­schaften, politi­scher Überzeugung, sexueller Neigung oder anderer persön­licher Merkmale wird nicht toleriert werden.

9. Gehälter
Gehälter, die für reguläre Arbeits­zeiten, Überstunden und Überstun­den­dif­ferenz gezahlt werden, haben den gesetz­lichen Mindest­löhnen und/oder dem jeweils gültigen Indus­trie­standard zu entsprechen oder zu übersteigen. Nicht zulässig sind ungesetz­liche oder nicht geneh­migte Gehalts­abzüge. Sollte der gesetz­liche Mindestlohn nicht die Lebens­hal­tungs­kosten decken bzw. kein zusätz­liches frei verfüg­bares Einkommen möglich sein, sind Unter­nehmen angehalten, ihren Mitar­beitern eine angemessene Vergütung zur Erfüllung dieser Bedürf­nisse bereitzustellen.

10. Arbeitszeit
Überstunden werden nur auf freiwil­liger Basis geleistet. Eine Wochen­ar­beitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden. Nach sechs aufein­ander folgenden Arbeits­tagen haben die Mitar­beiter das Recht auf mindestens einen freien Tag.

11. Gesundheit und Sicherheit
Am Arbeits­platz haben klare Vorschriften und Verfahren aufge­stellt zu sein, diese sind ohne Ausnahme zu befolgen. Menschen­rechts­ver­let­zende Arbeits­weisen und -bedin­gungen sind nicht erlaubt.

12. Kinder­arbeit
Kinder­arbeit ist verboten. Kinder­arbeit wird in den ILO-Überein­kommen, den Konven­tionen der Vereinten Nationen und den natio­nalen Gesetzen definiert. Von den genannten Standards ist der jeweils strengste zu befolgen. Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist untersagt.

13. Zwangs­arbeit
Alle Formen der Zwangs­arbeit unter­liegen bei uns der Null-Toleranz-Grenze.

14. Umwelt und Sicherheit
Die gesetz­lichen Mindest­an­for­de­rungen für den Umgang mit Chemi­kalien, Abfällen und Gefah­ren­stoffen, Emissionen und Abwasser sowie deren Entsorgung müssen erfüllt oder – besser – überstiegen werden. Wo immer möglich und sinnvoll, fördern wir die Erzeugung umwelt­freund­licher Produkte und/oder Produktionsprozesse.

15. Verpa­ckung
Da sich bereits bei der Verpa­ckungs­ge­staltung späterer Abfall vermeiden lässt, fordert die KH Boddin GmbH ihre Liefer­partner auf, Verpa­ckungs­vo­lumina auf ein Minimum zu beschränken. Außerdem setzt sich das Unter­nehmen dafür ein, verstärkt recycelbare Materialien zu verwenden.

16. Koope­ra­tionen mit Lieferanten
Die KH Boddin GmbH unter­stützt ihre Liefe­ranten ggf. im Rahmen von Koope­ra­tionen dabei, inter­na­tional anerkannte Standards zu erfüllen.

»Bestätigung: Dieser Code of Conduct
ist so gemeint und
wird entsprechend gelebt.«