Geltungs­be­reich: KH Boddin Gruppe**
KH Boddin GmbH**
KHB Feed GmbH**
Kapstadtring 7
22297 Hamburg
Germany

Nachhaltige Lieferketten

A) Vorwort als Teil des Supplier Code of Conduct

KHB bekennt sich zu einer ethischen, sozial verant­wor­tungs­vollen, ökolo­gi­schen, und ökono­mi­schen Unternehmensführung.

Unser unter­neh­me­ri­sches Handeln, unsere Rohstoffe / Produkte und Dienst­leis­tungen stehen im Kontext zu einer umfas­senden Liefer­kette, die vom Herstel­ler­stel­lungs­be­trieb bis zum Verwen­dungsort und darüber hinaus reicht.
Auch deshalb ist es erfor­derlich, die Liefer­ketten gesamt­heitlich zu betrachten und fortlaufend Anstren­gungen zu unter­nehmen, den Nachhal­tig­keits­aspekt stetig zu optimieren.

Den gleichen Anspruch stellen wir, im Sinne einer vertrau­ens­vollen und nachhal­tigen Zusam­men­arbeit, an unsere Lieferanten.

Deshalb haben wir den Supplier Code of Conduct entwi­ckelt – Er bietet Liefe­ranten konkrete Orien­tierung und definiert die einzu­hal­tenden Grund­vor­aus­set­zungen für erfolg­reiche Zusam­men­arbeit zwischen dem Liefe­ranten und KHB.

Der vorlie­gende Supplier Code of Conduct ist in seinen Anfor­de­rungen auf den United Nations Global Compact abgestimmt und ergänzt. Er stützt sich auf nationale Gesetzte und auf inter­na­tionale Überein­kommen, wie beispiels­weise die allge­meine Erklärung der Mensch­rechte der Vereinten Nationen.

Der vorlie­gende Supplier Code of Conduct ist in seinen Anfor­de­rungen auf den United Nations Global Compact abgestimmt und ergänzt. Er stützt sich auf nationale Gesetzte und auf inter­na­tionale Überein­kommen, wie beispiels­weise die allge­meine Erklärung der Mensch­rechte der Vereinten Nationen.

Lieferantenleistungsmerkmale im weiteren Detail

B) Grund­sätze

  • Diese Verein­barung ist die Grundlage für die Zusam­men­arbeit mit KHB.
  • Der Lieferant verpflichtet sich, bei all seinen unter­neh­me­ri­schen Aktivi­täten seiner gesell­schaft­lichen Verant­wortung gerecht zu werden.
  • Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften, indus­trielle Mindest­stan­dards, ILO -Überein­kommen, UN-Konven­tionen, Tierschutz, sowie sonstigen maßgeb­lichen Bestim­mungen der Länder, in denen er tätig ist, bei allen geschäft­lichen Handlungen und Entschei­dungen, einzuhalten.
  • In Fällen, in denen lokale / nationale Vorschriften und/oder Gesetze strikter sind als der vorlie­gende Supplier Code of Conduct, erwarten wir vom Liefe­ranten, dass er den Gesetzen und Vorschriften entspricht.
  • Verträge werden einge­halten und Geschäfts­partner sind fair zu behandeln.
  • Diese Grund­sätze gelten sowohl für die Tätig­keiten des Liefe­ranten als auch für dessen eigenen Lieferketten.
    Daher nimmt der Lieferant entspre­chende vertrag­liche Verein­ba­rungen zur Einhaltung der in diesem Supplier Code of Conduct aufge­führten Regelungen und Standards mit seinen Liefe­ranten vor.

 

  1. Menschen­rechte: Der Lieferant respek­tiert und unter­stützt die Einhaltung der inter­na­tional anerkannten Menschen­rechte gemäß der allge­meinen Erklärung der Vereinten Nationen für Menschen­rechte im Umgang mit Stake­holdern ( z.B. Gemein­schaften, Mitar­beiter, Liefe­ranten, Kunden)
  2. Gesund­heits­schutz:Der Lieferant unter­stützt eine ständige Weiter­ent­wicklung zur Verbes­serung der Arbeitswelt. Kernbau­steine, im Rahmen der natio­nalen Bestim­mungen, die dafür vorhanden sein müssen, sind der Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz, angemessene Arbeits­si­cher­heits­ein­rich­tungen sowie Vorsor­ge­maß­nahmen gegen Gesund­heits­schäden und Unfälle.
  3. Keine Kinder­arbeit: Für die gesamte Liefer­kette muss gewähr­leistet sein, dass Kinder­arbeit nicht erfolgt. Kinder­arbeit ist verboten! Kinder­arbeit wird in den ILO-Überein­kommen, den Konven­tionen der Vereinten Nationen und den natio­nalen Gesetzen definiert. Von allen genannten Standards ist der jeweils strengste zu befolgen.
    Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist untersagt.
  4. Ausschluss von Zwangs­arbeit / Zwang:Zwangs­arbeit und/oder Sklaven­arbeit oder vergleichbare Arbeit darf vom Liefe­ranten weder veran­lasst noch in Anspruch genommen werden.
  5. Respekt für Mitmen­schen: Der Lieferant weist ein vielfäl­tiges, inklu­sives Arbeits­umfeld auf und schafft ein Umfeld, in dem Fairness herrscht und angemessene Löhne /Gehälter gezahlt werden. Sollte der jeweilige gesetz­liche Mindestlohn nicht die Lebens­hal­tungs- kosten decken bzw. kein zusätz­liches frei verfüg­bares Einkommen möglich sein, ist der Lieferant angehalten, seinen Mitar­beitern eine angemessene Vergütung zur Erfüllung dieser Bedürf­nisse bereitzustellen.
  6. Diskri­mi­nierung / Benach­tei­ligung:Der Lieferant tritt dafür ein, dass im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze keine Diskri­mi­nierung und/oder Benach­tei­ligung aufgrund von beispiels­weise Herkunft, Religion, Glaubens­be­kenntnis, Hautfarbe, Geschlecht, Famili­en­stand, Alter, körper­licher oder geistiger Behin­derung, Abstammung, Erbinfor­ma­tionen, natio­naler oder ethni­scher Herkunft, Staats­an­ge­hö­rigkeit, sexueller Orien­tierung, Geschlechts­iden­tität, politi­scher Überzeugung oder Gewerk­schafts­mit­glied­schaft erfolgt.
  7. Verei­ni­gungs­freiheit und das Recht auf Kollek­tiv­ver­hand­lungen: Der Lieferant achtet das Recht der Verei­ni­gungs­freiheit der Mitar­beiter im Rahmen der jeweils geltenden Bestim­mungen, Rechte und Gesetze.
  8. Beschwer­de­ma­nagement: Der Lieferant hält ein System vor, das es Stake­holdern (z.B. Gemein­schaften, Mitar­beiter, Liefe­ranten, Kunden) ermög­licht entspre­chende Anliegen zu adres­sieren. Dies kann auch anonym erfolgen (Whist­le­b­lower-Konzept)
  9. Bestechung / Korruption / Vorteils­nahme / persön­liche Inter­es­sen­kon­flikte: Der Lieferant entspricht den anwend­baren Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Wettbe­werbs- und Kartell- und Korrup­ti­ons­recht. Der Lieferant gewähr­leistet, dass er keine Geldwäsche oder Terro­ris­mus­fi­nan­zierung betreibt und dass er keine Bestechung zahlt oder annimmt. Ebenso wenig akzep­tiert der Lieferant Kartell­ver­stöße. Der Lieferant unter­stützt auch keine Dritten bei solchen Aktivi­täten. Der Lieferant stellt sicher, dass persön­liche Inter­essen und Bezie­hungen keine Konflikte ergeben.
  10. Schutz der Umwelt / Nachhal­tigkeit: Der Lieferant ist dem Umwelt­schutz und der steten Optimierung nachhal­tiger Entwicklung, für die heutigen und zukünf­tigen Genera­tionen verpflichtet. Der Lieferant führt syste­ma­tische, dokumen­tierte Wartungen, Prüfungen und Messungen der einge­setzten Betriebs­mittel durch und verfügt über eine formale Strategie in Bezug auf Umwelt­schutz, die an die Mitar­beiter kommu­ni­ziert wird. Der Lieferant hält sich ausnahmslos an die jeweils anwend­baren, geltenden Vorschriften, Standards sowie Umwelt­ge­setze und strebt an, diese zu übertreffen. Der Lieferant unter­stützt und fördert nachhaltige Produktion. Dabei sind auch Rohstoff­ketten, Luftqua­lität, Energie­ef­fi­zienz, erneu­erbare Energien, Abfall­ver­meidung, Wasser­qua­lität und Abwas­ser­ver­meidung ebenso in die Betrachtung einge­schlossen, wie auch Rohstoff- und Verpackungsmanagement.
  11. Beschaffung von Materialien aus Konflikt­ge­bieten: Seltene Metalle wie Wolfram, Tantal, Zinn und Gold finden sich in zahlreichen Alltags­ge­gen­ständen wie z. B. Mikro­chips. Heute sind diese Metalle als “Konflikt­res­sourcen” bekannt, weil sie in Regionen abgebaut werden, in denen seit vielen Jahren Kriege herrschen. Der Lieferant muss sicher­stellen, dass die in seinen Produkten verwen­deten Rohstoffe und insbe­sondere seltene Materialien aus konflikt­freien Quellen stammen. Der erfor­der­liche Nachweis der konflikt­freien Herkunft muss auf Anfrage vorgelegt werden können.
  12. Geschäfts­bücher: Der Lieferant stellt sicher, dass Buchführung und Geschäfts­un­ter­lagen akkurat, zeitge­recht, entspre­chend den jeweils geltenden recht­lichen und regula­to­ri­schen Anfor­de­rungen, geführt werden.
  13. Vertrau­lichkeit: Der Lieferant stellt sicher, dass er, in Überein­stimmung mit den geltenden Gesetzen Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse, sowie strikte Vertrau­lichkeit in Bezug auf alle Infor­ma­tionen wahrt, auf die er Zugriff hat. Die gesetz­lichen Grund­lagen zum Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten und geistigen Eigentums, von Kunden, Mitar­beitern und allen anderen inter­es­sierten Parteien werden beachtet.
  14. Geistiges Eigentum / Plagiate – Patente: Der Lieferant gewähr­leistet, ein striktes Vorgehen gegen den Erwerb und die Nutzung von gefälschten Teilen, sowie konse­quente Maßnahmen für den Schutz des geistigen Eigentums.

 

C) Kommu­ni­kation beim Lieferanten

Der Lieferant stellt sicher, dass seinen Mitar­beitern die hier geregelten Inhalte und sich daraus ergebenden Verpflich­tungen, soweit noch nicht im Unter­nehmen imple­men­tiert und erfolgt, zur Kenntnis gebracht werden.

** = Die KH Boddin Gruppe umfasst aktuell KH Boddin GmbH und KHB Feed GmbH. Im Verlauf/ auf dieser Webseite wird die KH Boddin Gruppe (also KH Boddin GmbH und KHB Feed GmbH) auch als KHB bzw. KHB’s benannt.