Geltungsbereich: KH Boddin Gruppe**
KH Boddin GmbH**
KHB Feed GmbH**
Kapstadtring 7
22297 Hamburg
Germany
Nachhaltige Lieferketten
A) Vorwort als Teil des Supplier Code of Conduct
KHB bekennt sich zu einer ethischen, sozial verantwortungsvollen, ökologischen, und ökonomischen Unternehmensführung.
Unser unternehmerisches Handeln, unsere Rohstoffe / Produkte und Dienstleistungen stehen im Kontext zu einer umfassenden Lieferkette, die vom Herstellerstellungsbetrieb bis zum Verwendungsort und darüber hinaus reicht.
Auch deshalb ist es erforderlich, die Lieferketten gesamtheitlich zu betrachten und fortlaufend Anstrengungen zu unternehmen, den Nachhaltigkeitsaspekt stetig zu optimieren.
Den gleichen Anspruch stellen wir, im Sinne einer vertrauensvollen und nachhaltigen Zusammenarbeit, an unsere Lieferanten.
Deshalb haben wir den Supplier Code of Conduct entwickelt – Er bietet Lieferanten konkrete Orientierung und definiert die einzuhaltenden Grundvoraussetzungen für erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten und KHB.
Der vorliegende Supplier Code of Conduct ist in seinen Anforderungen auf den United Nations Global Compact abgestimmt und ergänzt. Er stützt sich auf nationale Gesetzte und auf internationale Übereinkommen, wie beispielsweise die allgemeine Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen.
Der vorliegende Supplier Code of Conduct ist in seinen Anforderungen auf den United Nations Global Compact abgestimmt und ergänzt. Er stützt sich auf nationale Gesetzte und auf internationale Übereinkommen, wie beispielsweise die allgemeine Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen.
Lieferantenleistungsmerkmale im weiteren Detail
B) Grundsätze
- Diese Vereinbarung ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit KHB.
- Der Lieferant verpflichtet sich, bei all seinen unternehmerischen Aktivitäten seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
- Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften, industrielle Mindeststandards, ILO -Übereinkommen, UN-Konventionen, Tierschutz, sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen er tätig ist, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, einzuhalten.
- In Fällen, in denen lokale / nationale Vorschriften und/oder Gesetze strikter sind als der vorliegende Supplier Code of Conduct, erwarten wir vom Lieferanten, dass er den Gesetzen und Vorschriften entspricht.
- Verträge werden eingehalten und Geschäftspartner sind fair zu behandeln.
- Diese Grundsätze gelten sowohl für die Tätigkeiten des Lieferanten als auch für dessen eigenen Lieferketten.
Daher nimmt der Lieferant entsprechende vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der in diesem Supplier Code of Conduct aufgeführten Regelungen und Standards mit seinen Lieferanten vor.
- Menschenrechte: Der Lieferant respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte gemäß der allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Umgang mit Stakeholdern ( z.B. Gemeinschaften, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden)
- Gesundheitsschutz:Der Lieferant unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt. Kernbausteine, im Rahmen der nationalen Bestimmungen, die dafür vorhanden sein müssen, sind der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, angemessene Arbeitssicherheitseinrichtungen sowie Vorsorgemaßnahmen gegen Gesundheitsschäden und Unfälle.
- Keine Kinderarbeit: Für die gesamte Lieferkette muss gewährleistet sein, dass Kinderarbeit nicht erfolgt. Kinderarbeit ist verboten! Kinderarbeit wird in den ILO-Übereinkommen, den Konventionen der Vereinten Nationen und den nationalen Gesetzen definiert. Von allen genannten Standards ist der jeweils strengste zu befolgen.
Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist untersagt. - Ausschluss von Zwangsarbeit / Zwang:Zwangsarbeit und/oder Sklavenarbeit oder vergleichbare Arbeit darf vom Lieferanten weder veranlasst noch in Anspruch genommen werden.
- Respekt für Mitmenschen: Der Lieferant weist ein vielfältiges, inklusives Arbeitsumfeld auf und schafft ein Umfeld, in dem Fairness herrscht und angemessene Löhne /Gehälter gezahlt werden. Sollte der jeweilige gesetzliche Mindestlohn nicht die Lebenshaltungs- kosten decken bzw. kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen möglich sein, ist der Lieferant angehalten, seinen Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zur Erfüllung dieser Bedürfnisse bereitzustellen.
- Diskriminierung / Benachteiligung:Der Lieferant tritt dafür ein, dass im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze keine Diskriminierung und/oder Benachteiligung aufgrund von beispielsweise Herkunft, Religion, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, Geschlecht, Familienstand, Alter, körperlicher oder geistiger Behinderung, Abstammung, Erbinformationen, nationaler oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft erfolgt.
- Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen: Der Lieferant achtet das Recht der Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen, Rechte und Gesetze.
- Beschwerdemanagement: Der Lieferant hält ein System vor, das es Stakeholdern (z.B. Gemeinschaften, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden) ermöglicht entsprechende Anliegen zu adressieren. Dies kann auch anonym erfolgen (Whistleblower-Konzept)
- Bestechung / Korruption / Vorteilsnahme / persönliche Interessenkonflikte: Der Lieferant entspricht den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerbs- und Kartell- und Korruptionsrecht. Der Lieferant gewährleistet, dass er keine Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung betreibt und dass er keine Bestechung zahlt oder annimmt. Ebenso wenig akzeptiert der Lieferant Kartellverstöße. Der Lieferant unterstützt auch keine Dritten bei solchen Aktivitäten. Der Lieferant stellt sicher, dass persönliche Interessen und Beziehungen keine Konflikte ergeben.
- Schutz der Umwelt / Nachhaltigkeit: Der Lieferant ist dem Umweltschutz und der steten Optimierung nachhaltiger Entwicklung, für die heutigen und zukünftigen Generationen verpflichtet. Der Lieferant führt systematische, dokumentierte Wartungen, Prüfungen und Messungen der eingesetzten Betriebsmittel durch und verfügt über eine formale Strategie in Bezug auf Umweltschutz, die an die Mitarbeiter kommuniziert wird. Der Lieferant hält sich ausnahmslos an die jeweils anwendbaren, geltenden Vorschriften, Standards sowie Umweltgesetze und strebt an, diese zu übertreffen. Der Lieferant unterstützt und fördert nachhaltige Produktion. Dabei sind auch Rohstoffketten, Luftqualität, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Abfallvermeidung, Wasserqualität und Abwasservermeidung ebenso in die Betrachtung eingeschlossen, wie auch Rohstoff- und Verpackungsmanagement.
- Beschaffung von Materialien aus Konfliktgebieten: Seltene Metalle wie Wolfram, Tantal, Zinn und Gold finden sich in zahlreichen Alltagsgegenständen wie z. B. Mikrochips. Heute sind diese Metalle als “Konfliktressourcen” bekannt, weil sie in Regionen abgebaut werden, in denen seit vielen Jahren Kriege herrschen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die in seinen Produkten verwendeten Rohstoffe und insbesondere seltene Materialien aus konfliktfreien Quellen stammen. Der erforderliche Nachweis der konfliktfreien Herkunft muss auf Anfrage vorgelegt werden können.
- Geschäftsbücher: Der Lieferant stellt sicher, dass Buchführung und Geschäftsunterlagen akkurat, zeitgerecht, entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, geführt werden.
- Vertraulichkeit: Der Lieferant stellt sicher, dass er, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen wahrt, auf die er Zugriff hat. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz personenbezogener Daten und geistigen Eigentums, von Kunden, Mitarbeitern und allen anderen interessierten Parteien werden beachtet.
- Geistiges Eigentum / Plagiate – Patente: Der Lieferant gewährleistet, ein striktes Vorgehen gegen den Erwerb und die Nutzung von gefälschten Teilen, sowie konsequente Maßnahmen für den Schutz des geistigen Eigentums.
C) Kommunikation beim Lieferanten
Der Lieferant stellt sicher, dass seinen Mitarbeitern die hier geregelten Inhalte und sich daraus ergebenden Verpflichtungen, soweit noch nicht im Unternehmen implementiert und erfolgt, zur Kenntnis gebracht werden.
** = Die KH Boddin Gruppe umfasst aktuell KH Boddin GmbH und KHB Feed GmbH. Im Verlauf/ auf dieser Webseite wird die KH Boddin Gruppe (also KH Boddin GmbH und KHB Feed GmbH) auch als KHB bzw. KHB’s benannt.